Pressemiteilung: Trotz Abweisung der 51€-Klage ist das Land am Zug
Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) fordert die Landesregierung auf, trotz der abgewiesenen Klage gegen die Rückmeldegebühren endlich den Misstand der überzogenen Rückmeldegebühren zu beenden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am Freitag geurteilt, dass es die Rückmeldegebühren in Höhe von 51 EUR „zur Zeit noch für verfassungsgemäß“ halte und deswegen die Klage abgewiesen. Zugleich sendete das Gericht das deutliche Signal an den Gesetzgeber, die weitere Kostenentwicklung der Rückmeldevorgänge „genau zu beobachten“. Die Kostenaufschlüsselungen, die die Hochschulen dem Gericht vorgelegt haben, zeigen auf, dass eine Rückmeldung im Durchschnitt 20,30 EUR pro Studierenden kostet und diese tendenziell eher sinken. Damit sei für das Verwaltungsgericht noch nicht ein grobes Missverhältnis gegeben, dass diese Gebühren verfassungswidrig machen würde.
„Das Land hat mit den überzogenen Rückmeldegebühren in den letzten Jahren ca. 10 Millionen EUR mehr Gebühren eingezogen, als die Rückmeldungen tatsächlich kosteten. Wenn das Land schon Gebühren für Rückmeldevorgänge auf Studierende abwälzt, dann dürfen diese nicht über den tatsächlichen Kosten liegen“ fordert der Vorstand der BrandStuVe.



