Stellungnahme der Brandenburgischen Studierendenvertretungen zur Bologna-Bilanz des MWFK Brandenburgs

wir begrüßen die Bestrebungen des MWFK Brandenburgs, den Bologna-Prozess zu evaluieren und bisherige Schwächen und Probleme auszugleichen. Die uns zugesandten Thesen spiegeln die studentische Kritik an der Durchführung des Bologna-Prozesses aber nur wenig wider. Darüber hinaus dürfen Faktoren, die nicht unmittelbar mit Bologna in Verbindung gebracht wurden, wie beispielsweise die dringend notwendige Demokratisierung der Hochschulen, die Möglichkeit der Zwangsexmatriulation oder die andauernde Unterfinanzierung der Hochschulen in Brandenburg, nicht vernachlässigt werden. Wir möchten der Landesregierung an dieser Stelle nochmals die Stellungnahme des AStAs der Universität Potsdam zur Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 31. März 2010 in Erinnerung rufen. Der Bildungsstreik hat gezeigt, dass es erheblichen Handlungsbedarf seitens der Landesregierung und der Hochschulrektor_innen gibt, der weit über die von dem MWFK genannten Thesen hinausgeht und ihnen zum Teil auch widerspricht. Uns reicht die Formulierung normativer Ansprüche seitens des MWFK und der Hochschulrektor_innen nicht. Auch die angestrebte “Evaluation des Bologna-
Prozesses” verliert sich in wenig fundierten Feststellungen, die mehr Wunschdenken als Realität abbilden.

Qualität der Lehre

Bisher gibt es weder im Land Brandenburg noch an den dort befindlichen Hochschulen eine Definition von „Qualität“ in Bezug auf die Lehre. Dies führt dazu, dass viele verschiedene Perspektiven einfließen, die aber keinen gemeinsamen Nenner finden. Aus Sicht der Studierenden ist eine qualitativ hochwertige Lehre unter anderem gekennzeichnet von folgenden Faktoren: Gute
didaktische Fähigkeiten des Lehrpersonals, angemessener Arbeitsaufwand für Lehrveranstaltungen, gute Betreuung und Ansprechbarkeit der Dozierenden, ausfinanzierte Lehre, angemessene Bezahlung der Lehrkräfte, forschungs- und praxisrelevante Inhalte, Kompetenzorientierung, angemessene Prüfungsformen, …

Gerade im Zuge der erhöhten Verschulung der Studiengänge wird eine didaktisch hochwertige Lehre immer wichtiger. Erhöhte Präsenzzeit und weniger Raum für Eigentätigkeit erfordern auch von den Dozierenden neue Kompetenzen. Das Netzwerk Studienqualität Brandenburg (sqb) ist ein erster Schritt zur Qualifizierung der Lehrenden. Die guten Angebote des sqb sollten weiter ausgebaut und ihre Nutzung attraktiver gestaltet werden. Die Bestrebungen an der Universität Potsdam, didaktische Qualifizierungen als wichtige Komponente von Berufungsverfahren zu etablieren, sollten auch auf Landesebene aufgegriffen und verbindlich festgeschrieben werden.

Darüber hinaus begrüßen wir den Austausch der Hochschulen mit dem MWFK im Arbeitskreis„Qualität in der Lehre“. Eine Verständigung über den Qualitätsbegriff ist dringend notwendig. Genauso wichtig ist hier aber auch eine breite Beteiligung der Studierenden um die Perspektiven zu erweitern und direktes Feedback zur praktischen Umsetzung einzuholen. Nicht nur in den
Bildungsprotesten wurde deutlich, dass eine Reform an den Studierenden vorbei zum Scheitern verurteilt sein muss.

Das Profil der Universitäten sollte sich durch eine klare Einbindung der Forschung in die Lehre von den Fachhochschulen abgrenzen. Die Bestrebungen Lehrprofessuren an den Universitäten einzuführen lehnen wir trotz der wichtigen Bedeutung der didaktischen Befähigung der Lehrenden entschieden ab. Viel entscheidender ist es, alle Lehrenden zu qualifizieren. Lehrprofessuren sind Professuren zweiter Klasse und widersprechen dem humboldtschen Ideal der Einheit von Forschung
und Lehre. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass reguläre Professuren zunehmend verdrängt werden und die Universitäten ihrem wissenschaftlichen Auftrag nicht mehr gerecht werden können.

Im Gegenzug ist eine flächendeckende Verbesserung der Betreuungsrelation dringend notwendig. An vielen Hochschulen mangelt es bei der praktischen Umsetzung der im Hochschulgesetz festgeschriebenen Mentorentätigkeit von Dozierenden. Faktisch hat sich hier kaum etwas getan. So begrüßenswert dieser Ansatz ist, sehen wir die Landesregierung dennoch in der Pflicht, die praktische Umsetzung ihrer Gesetze auch wirklich zu überprüfen. Alle bisherigen Mentorensystem (außer Mentoring für Frauen) wurden bisher nur äußert zurückhaltend angenommen. Die eigentliche Funktion der Mentor_innen wird vielmehr im Verbund von allgemeiner Studienberatung, Kommiliton_innen und (z.T. im Aufbau befindlicher) psychologischer Beratung wahrgenommen. Es stellt sich also die Frage, ob ein Verbund von Kompetenzen die eigentlichen Aufgaben eines Mentors/einer Mentorin nicht besser ausfüllen kann, da durch Spezialisierungen größere fachliche Kompetenzen zur Verfügung stehen. Hier bedarf es nun wiederum einer guten Ausfinanzierung um den Betreuungsauftrag wirklich adäquat nachkommen zu können. Die individuelle Betreuung wird derzeit aber schlechter denn je. Dies lässt sich auch auf die Überbelastung vieler Dozierender zurückführen. Hier ist eine Änderung der Kapazitätsverordnung immer noch unabdingbar! Sowohl Vor- und Nachbereitungszeit der Lehrveranstaltungen, die investierte Arbeitszeit in die Leistungsüberprüfung und die persönliche
Betreuungszeit müssen in den Berechnungen ebenso berücksichtigt werden wie die reine Lehrveranstaltungszeit. Eine wirkliche Verbesserung der Betreuungsrelation kann sich darüber hinaus nur einstellen, wenn mehr Geld in den Ausbau des Lehrpersonals investiert wird. Des Weiteren ist eine Bezahlung der Lehrbeauftragten nach Tariflohn unerlässlich. Dies kann nicht nur zur Sicherung der Qualität der Lehre beitragen, sondern vor allem der Prekarisierung des akademischen Mittelbaus
vorbeugen. Eine angemessene Bezahlung sichert die Existenzgrundlage von Lehrbeauftragten.

Dass Evaluation zur Steigerung der Qualität in der Lehre beitragen kann, ist unbestritten. Evaluation ist aber kein Allheilmittel. Um wirksam zu werden, müssen Evaluationen bereits im Semester durchgeführt und schnellstmöglich ausgewertet werden, damit sie sich im weiteren Verlauf eines Kurses widerspiegeln können. Außerdem besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass
Studierende an der Erstellung von Evaluationen mitwirken. Die Fragestellungen dürfen nicht an den Problemen der Studierenden vorbei gehen, sondern sollten zielgerichtet die wirkliche Belastung und den tatsächlichen Lernerfolg der Studierenden erfragen.

Die Qualität der Lehre stellt natürlich auch für die Akkreditierung einen wichtigen Faktor dar. Ziel und Aufgabe einer Hochschule sollte es jedoch sein, Forschung und Lehre konsequent auf einem hohen Niveau zu halten. Eine Akkreditierung um des Zertifikates Willen, wie es gerade an vielen Hochschulen praktiziert wird, scheint uns wenig sinnvoll. Interne Evaluationen und Gespräche verlieren gegenüber externen Gutachten häufig an Bedeutung.

Studienbedingungen

Die Umsetzung einer Rechtsgrundlage für ein Teilzeitstudium ist spätestens seit dem Einsetzen des Bolognaprozesses unumgänglich, wenn man angemessene Studienbedingungen schaffen möchte. Die bis dato weitestgehend ignorierten Lebenslagen vieler Studierender lassen oftmals kein Vollzeitstudium zu. Sei es, dass Kinder betreut, Angehörige gepflegt, mit chronischen Erkrankungen umgegangen oder schlichtweg der Lebensunterhalt verdient werden muss. Die Tatsachen, dass die
Erwerbsarbeit in Brandenburg etwa doppelt so hoch ist wie im Rest der neuen Länder und ca. ein Viertel der brandenburgischen Studierenden bereits de facto Teilzeit studiert, legen dies nahe. Die Teilzeitstudienangebote müssen ausgebaut werden, da sie für soziale eine Gerechtigkeit unumgänglich sind. Hier sollte auch eine rechtsverbindliche flexible Lösung (soll heißen: semesterweise wählbar) gefunden und fixiert werden, da sich Umbrüche in Lebensphasen nicht vorher planen lassen. Das Land Brandenburg muss hier eine gesetzliche Grundlage schaffen, die alle Hochschulen des Landes zu einer zeitnahen, konsequenten Umsetzung von Teilzeitstudienmöglichkeiten verpflichtet. Darüber hinaus fordern wir, dass sich das Land Brandenburg für eine bundesweite Regelung zur Anpassung des BAföGs einsetzt.

Die Annahme, dass eine hohe Erwerbstätigkeit bei Studierenden positiv zu bewerten sei, ist mehr als zweifelhaft. Für viele Hochschulen liegen keine ausreichenden Fallzahlen vor, was per se keine repräsentativen Aussagen möglich macht. Die Zahlen für Potsdam sind hier wenig aufschlussreich, da Potsdam im Durchschnitt eine sehr teure Stadt ist und vermehrte Erwerbsarbeit unter Studierenden damit eher ein Indiz für mangelnde staatliche Ausfinanzierung, Prekarisierung und unzureichenden finanzierbaren Wohnraum als für Wirtschaftswachstum ist. Auch wenn der Anteil der Studierenden, die ihr Studium als finanziell gesichert betrachten angestiegen ist, liegt dieser immer noch 6% unter dem BRD-Durchschnitt.

Die Studierendenvertretungen begrüßen die unternommenen Verbesserungen in der HSPV. Dennoch gehen diese nach wie vor nicht weit genug. Die Flexibilisierung von 30 Semesterwochenstunden auf 25 bis 30 SWS legt die Verantwortung in die Hände der Hochschulen. Dies macht unwahrscheinlich, dass bestehende Ordnungen und Konzepte überarbeitet werden und die reale Belastung reduziert wird. Hier ist das Land in der Verantwortung, die Hochschulen zu einer adäquaten Umsetzung zu verpflichten. Eine fixe Umrechnungsgröße für den Arbeitsaufwand in Veranstaltungen können wir nicht unterstützen, da die Pluralität der Studierenden unberücksichtigt bleibt. Der Lernprozess ist individuell und von vielen Faktoren abhängig. Eine rigide Umrechnung, wie sie an den Hochschulen derzeit vermehrt an praktiziert wird, sorgt für kaum angemessene Leistungsanforderungen und verstärkt psychischen Druck. Des Weiteren gibt es immer noch keine an die modularisierten Studiengänge angepasste Freiversuchsregelung. Diese sollte im Zusammenhang mit der Einführung nur einer Modulprüfung noch einmal rechtsverbindlich definiert werden.

Die Tatsache, dass die Absolvent_innenzahlen in den „neuen“ Studiengängen ansteigen, magdie These stützen, dass die (formale) Umstrukturierung sehr weit voran geschritten ist Eine qualitative Bewertung lässt sich daraus aber nicht ableiten. Weil möglichst viele Studierende in möglichst kurzer Zeit durch ein Bachelor-Studium geschleust werden, ist es nur logisch, dass die Anzahl der Absolvent_innen steigt. Dazu kommt bei vielen Studierenden die Angst vor einer Zwangsexmatrikulation. Es ist durchaus richtig, dass Abschlüsse schneller erreicht werden; was dafür aber aufgegeben werden muss, lässt sich nicht in Zahlen wiedergeben. So lässt sich dennoch festmachen, dass die Inanspruchnahme der psychologischen Beratung der Hochschulen seit
Einführung des Bachelor aufgrund von Stressbelastungen um ein Drittel angestiegen ist. Auch das soziale, politische und ökologische Engagement wird erschwert. Wir befürworten die Bestrebungen der Landesregierung vielen Abiturient_innen einen Zugang zur Hochschule zu ermöglichen. Um ein gutes Studium zu gewährleisten, müssen die Hochschulen aber auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Durch die Unterfinanzierung leidet die Qualität des Studiums aber ganz offensichtlich. Hinzu kommen die Absolvent_innen aus den „alten“ Studiengängen, die bemüht
sind, ihre Abschlüsse vor dem Auslaufen ihrer Studiengänge zu erreichen.

Es ist richtig, dass die Abbrecher_innenquote mit einer strukturierten Studieneingangsphase verringert werden könnte. Gerade für unsichere Abiturient_innen ist eine kompetente Hilfestellung beim wissenschaftlichen Arbeiten sehr wichtig. Aber: Diese Hilfe sollte nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Viele Studierende wurden bereits im Abitur auf ein wissenschaftliches Arbeiten vorbereitet und können viele Kompetenzen an der Hochschule gut anwenden. Sinnvoller wäre es, die Schlüsselkompetenzen über den Studienverlauf zu staffeln, in die fachwissenschaftliche Arbeit zu integrieren und die zu erwerbenden Kompetenzen strukturiert zu erhöhen. So könnte ein langfristiger und gesteigerter Nutzen gesichert werden. Die bisherigen Hilfsangebote sollten im Rahmen der Schlüsselkompetenzen zwar weiterhin bestehen bleiben, aber nicht verpflichtend für alle sein. Die frei wählbare Allgemeinbildung bzw. fachliche Bildung „über den eigenen Tellerrand hinaus“ wird
hier völlig vernachlässigt. Darüber hinaus läuft die Umsetzung des Grundangebotes von Studium+ an den Fakultäten äußerst heterogen und fragwürdig. Es ist geplant, dass in einigen Fächern demnächst studentische Mentor_innen verpflichtende Studium+-Kurse anbieten und dafür statt einer gerechten Entlohnung lediglich Leistungspunkte bekommen. Wir sprechen uns nicht gegen studentische Seminare aus, die von außen gut betreut werden und einen Lernzuwachs für alle Beteiligten bedeuten. Studierende dürfen aber nicht dazu missbraucht werden, grundständige Lehre in verpflichtenden Kursen abzudecken. Hier kann die Qualität der Lehre nur erheblich leiden.

Die Einführung von Mobilitätsfenstern ist eine wichtige strukturelle Voraussetzung für die internationale Ausrichtung von Hochschulen, was wiederum eine der Kernzielsetzungen der Bologna- Reform ist. Die nahezu überall eingeführte Modularisierung ist zwar eine notwendige Voraussetzung, aber keine hinreichende. Die Anzahl der Studierenden in Brandenburg, die einen Auslandsaufenthalt ins Auge fassen, ist signifikant angestiegen -die Anzahl deren, die es dann wirklich tun, ist dagegen gesunken. Mögliche Gründe hierfür können auch in der „mittleren gewichteten Studiendauer“ liegen. Des Weiteren werden sogenannte „free mover“ außer Acht gelassen. Diese Studierenden, die nicht über ein Programm oder eine Initiative einen Auslandsaufenthalt durchführen, leiden unter schlechterer Betreuung und größeren Problemlagen, werden jedoch von der Statistik nicht erfasst und verschwinden somit aus dem Blickfeld politischer und hochschulinterner Handlungsfelder. Die Anzahl der „free mover“ geht nach Ansicht der BrandStuVe stark zurück, was wiederum ein Indiz für eine unzureichende Umsetzung der geforderten Internationalisierung ist. Generell sollte aber zunächst einige Einigung über die zu vermittelnden Kompetenzen gefunden werden, da aktuell nicht einmal die Mobilität zwischen deutschen Hochschulen problemlos möglich ist. Eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Leistungen – ob an einer deutschen oder einer ausländischen Hochschule erworben - rechtlich verbindlich geklärt und verankert werden.

Masterzulassung

Auch der neue Gesetzesentwurf der Landesregierung ermöglicht den Hochschulen weiterhin, über den Bachelorabschluss hinausgehende Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang festzulegen. Damit soll ein „hohes fachliches Niveau“ gesichert werden und eine qualitative Studierendenauswahl soll die Abbrecher_innenquote gering halten. Diese Forcierung einer
künstlichen Eliten-Bildung lehnen wir entschieden ab. Auch durch eine gelockerte „Kann-Regelung“ auf Landesebene werden die Hochschulen nicht von ihrer gängigen Praxis abweichen und weiterhin rigide Zugangsvoraussetzungen definieren. Wir fordern hier, eine konsequente Umsetzung der Berliner Regelung (BerlHG §10), die neben einer Rechtsaufsicht auch explizit eine Fachaufsicht des Ministeriums verlangt. Spezielle Zugangsvoraussetzungen sollten fachlich begründet und vom Ministerium in Einzelfallprüfungen genehmigt werden müssen. Dass in den Thesen des MWFK bei der Spezifizierung der Zugangsvoraussetzungen wieder einmal von der Mindestnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses ausgeht, ist für uns absolut unverständlich. Zudem muss beachtet werden, dass spezielle Sprachkurse (die in der Regel kostenpflichtig sind), Zertifikate u.ä. ebenso sozial selektiv wirken. Nachweislich sind Kinder aus Akademikerfamilien hier wesentlich besser gestellt. Darüber hinaus sollte das MWFK durch Änderung der Kapazitätsverordnung allen interessierten Bachelor-Absolvent_innen die Möglichkeit einräumen, einen Masterstudienplatz zu belegen.

BrandStuVe-Treffen am Freitag, den 28.05.2010

Am Freitag, den 28.05.2010, findet wieder ein BrandStuVe-Treffen statt. Der AStA der Universität Potsdam stellt uns dafür seine heiligen Hallen zur Verfügung. Demnach findet das Treffen ab 14 Uhr am Neuen Palais 10, Haus 6, AStA-Büro in Potsdam statt.

Vorläufige Tagesordnung:
- (hoffentlich) formale Konstituierung und gemeinsame Presseerklärung
- Treffen mit Ministerin Münch, Themen und Strategien
- Fortführung Bildungsstreik
- Regionale Problem
- Ergänzungen & Sonstiges

Generell wollen wir uns auf das Ministerin-Gespräch am Montag, den 31.05.2010 vorbereiten.

BrandStuVe-Homepage endlich wieder up-to-date

Nach einer längeren Zeit der Stille auf dieser Seite kommt jetzt wieder Bewegung ins Spiel!
Die Brandenburgische Studirendenvertretung (BrandStuVe) war indes nicht untätig. Schon im Wintersemester trafen sich die Vertreter_innen der einzelnen Hochschulen hier im Land, um ein gemeinsames Agieren auf landespolitischer Ebene abzusprechen und zu besser zu instituionalisieren.

Dabei wurden u.a. Themen wie die Vergütung von studentischen Beschäftigten an den Hochschulen, eine anstehende Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, die immer knapper werdenden oder bereits überausgereizten Kapazitäten an Raum und Personal an den Hochschulen selbst, die Unterfinanzierung der Hochschulen und eine allgemeine Vernetzung untereinander besprochen.

Es gab ein Treffen mit der Brandenburgischen Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Martina Münch (SPD), und ein weiteres steht Ende Mai an. Hier soll es um die geplante kleine Novelle des Hochschulgesetzes gehen, welche aus Sicht der Studierenden zu einer wesentlich größeren gemacht werden müssten: Denn nicht nur der jetzige Bachelor läuft in seiner Ausführung schief! Und auch durch den bundesweiten Bildungsstreik, an dem sich einige der Brandenburgischen Studierendenschaften beteiligt haben, hat neue Forderungen und neuen Schwung gebracht.

Beim nächsten BrandStuVe-Treffen soll nun auch der formale Akt der Konstituierung unternommen werden, der seit der Verankerung der BrandStuVe im Hochschulgesetz möglich ist, und natürlich das Ministerin-Gespräch vorbereitet werden.

Leider steht derzeit noch kein genauer Termin fest. Wenn es aber soweit ist, werdet ihr natürlich hier informiert!

BrandStuVe-Kampagne

BrandStuve-Stellungnahme zur Vierten Novelle des BbgHG

Studentische Kritikpunkte am Referentenentwurf für ein
Ablösegesetz zum Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg

Im Rahmen der 4. Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wird den Hochschulen mehr Freiheit eingeräumt. Unter der Zielsetzung, den Hochschulen stärkere Autonomie zu gewähren, ist dieser Ansatz zu begrüßen. Allerdings sollte die Landespolitik wesentlich stärker als bisher den Hochschulen nicht nur Freiräume einräumen, sondern auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, diese Freiräume zu nutzen. Die Hochschulen sollten die mit dieser Novelle gegebenen Chancen zu einer Stärkung der Demokratie in den Hochschulen nutzen und gerade die Gruppen der Mitarbeiter und Studierenden stärker an den entscheidenden Prozessen der Hochschulen mitwirken lassen. Insbesondere in Zeiten von Bachelor und Master, in denen strenge Fristen in Studien- und Prüfungsordnungen und die Überfrachtung des Bachelors dazu führen, dass immer weniger Studierende sich gesellschaftlich engagieren, ist es an den Hochschulen, Anreize für studentisches Engagement zu schaffen.

Die Landesregierung sollte darauf verzichten, die durch die gewollte Autonomie entstehenden Freiräume durch übergeordnete Überregulierungen einzuschränken. Dies gilt insbesondere im Bereich der Prüfungs- und Studienordnung, diese sind in der Verantwortung der Hochschulen zu belassen. Auf Überregulierung sollte auch in anderen Bereichen verzichtet werden, so zum Beispiel bei den Gleichstellungsbeauftragten.

Im Folgenden werden wir unsere Position zu einzelnen Paragraphen der Novelle darlegen und auf unsere Verbesserungsvorschläge eingehen.

§3 [3] Aufgaben
Im Entwurf sind die Förderung des Sports und der musisch-kulturellen Interessen nicht mehr als Aufgabe der Hochschulen vorgesehen.
Wir betrachten die ganzheitliche Förderung der Studierenden als Aufgabe der Hochschulen und fordern daher die Wiederaufnahme der obengenannten Punkte.

§8 [6] Hochschulzugangsberechtigung
Das Studium ohne deutsche Sprachkenntnisse sollte in nichtdeutschsprachigen Studiengängen möglich sein.
Bereits heute gibt es an vielen Hochschulen englischsprachige Studiengänge, für die keine Kenntnisse der deutschen Sprache nötig sind. Die Beurteilung, welche Sprache für welchen Studiengang Voraussetzung ist, sollte in der Kompetenz der Hochschulen liegen.

§ 13 [30] Immatrikulation und Exmatrikulation
Absatz (2) zu den Gebühren von Immatrikulation und Rückmeldung soll gänzlich gestrichen werden, da Immatrikulation und Rückmeldung elementare Bestandteile des Studiums sind, die nicht ausgegliedert werden können und notwendig zur Aufnahme des Studiums sind. Somit ist es nicht Aufgabe der Studierenden, diese Verwaltungsabläufe genauso wenig wie alle anderen Verwaltungsabläufe im Zusammenhang mit dem Studium zu finanzieren.
Es ist außerdem nicht verständlich, warum Beratungen in diesem Paragraphen aufgeführt werden. Die Beratung, zum Beispiel durch Auslandsämter ist kein Bestandteil der Rückmeldung.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den sogenannten UN-Sozialpakt ratifiziert. Dieser sieht, in Artikel 13 Absatz 2 Punkt c, die Einführung eines unentgeltlichen Hochschulwesens vor.
Wir sprechen uns daher entschieden gegen jegliche Form von Studiengebühren aus, dies gilt insbesondere auch für verdeckte Studiengebühren wie zum Beispiel Verwaltungsgebühren.

§ 14 [31] 1. Ordnungsverstöße, Ordnungsverfahren
„oder zu behindern versuchen“ ist zu streichen.

Diese Einfügung widerspricht dem Ansinnen des Gesetzes, die Exmatrikulation als letztes Mittel zu betrachten (§14 (3)). Wird beispielsweise ein Sitzstreik durchgeführt, können die Streikenden aufgrund des Hausrechts des Gebäudes verwiesen werden. Wird der Sitzstreik nur geplant, droht zukünftig die Exmatrikulation. Hier stehen die Konsequenzen für Planung und Durchführung in einem nicht nachvollziehbaren Missverhältnis.

In Abs. 2 ist zu streichen „1 Androhung von Exmatrikulation“ und „4 Exmatrikulation“. Die Ausübung des Hausrechts sowie ggf. straf- und zivilrechtliche Verfolgung stellen bereits ausreichende Maßnahmen dar, um Ordnungsverstöße zu ahnden. Wir sehen hier die Gefahr eines Missbrauchs, wenn die Exmatrikulation weiter als Ordnungsmaßnahme verhängt werden kann. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen einer Exmatrikulation für die Studierenden ist dies nicht zu vertreten. Hierbei ist hervorzuheben, dass andere Hochschulgesetze diese Maßnahme nicht vorsehen (z.B. Nordrhein-Westfalen).

§ 15 [62] Studierendenschaft
Dem Anliegen der Studierendenschaften des Landes Brandenburg nach rechtlicher Verankerung einer Landeskonferenz der Studierendenschaften wurde Rechnung getragen. Nichtsdestotrotz halten wir Nachbesserungen für notwendig. Wir fordern über den Arbeitsentwurf hinaus weiterhin für den SprecherInnenrat der Landeskonferenz Anhörungsrechte im Wissenschaftsausschuss des Brandenburgischen Landtags sowie ein Informations- und Anhörungsrecht der Landeskonferenz der Studierendenschaften bei Änderungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.
Auch eine finanzielle Unterstützung der Landeskonferenz wäre wünschenswert.

§ 18 [9] Studienordnungen
Einführung der Möglichkeit von Teilzeit-Semestern
Die Einrichtung der Möglichkeit von anerkannten Teilzeitstudien-Semestern an den Brandenburger Hochschulen ist angesichts der derzeitigen sozialen Situation der Studierenden unabdingbar.
Das semesterweise Beantragen von Teilzeit-Semestern ist zu ermöglichen. Um ein flexibles Studium zu gewährleisten, sollten dabei der Wechsel zwischen normalem und Teilzeitstudium möglich sein.
Dies ist bei der Veranstaltungsplanung zu berücksichtigen (Pflicht-Veranstaltungen sollten nicht nur jährlich stattfindet, e-Learning ausbauen, Präsenzzeiten verringern) und auf dem Abschlusszeugnis aufzuführen.
Hochschulen können weitergehende Maßnahmen treffen, die dann vorgehen.
Bei der Kapazitätsermittlung sind Teilzeitstudierende entweder als volle Studierende zu zählen, oder als „halbe“ Studierende mit entsprechend verlängerter Zeit. Das Teilzeitstudium sollte also nicht als Einsparungspotenzial betrachtet werden.

§ 20 [12] Prüfungen
§20 Abs. 2 sieht enge und unflexible Fristen für die Erbringung von Prüfungsleistungen vor, sodass Studierende bei Überschreiten einer Frist von zwei Semestern für die Erbringung einer studienbegleitenden Prüfung sowie bei Überschreiten von drei Semestern für Bachelor-, zwei Semestern für Master- sowie fünf Semestern für Diplom- und Magister-Abschlussprüfungen exmatrikuliert werden können. Die mittlere Fachstudiendauer (WS 2004/2005) beträgt an der Universität Potsdam 11-12 Semester, in Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften sogar 13 bzw. 14 Semester. An der BTU Cottbus liegt sie bei 13 Semestern in den Ingenieurswissenschaften. Diese langen Studienzeiten sind aus unserer Sicht vor allem Folge von unzureichenden Studienbedingungen sowie der sozialen Situation vieler Brandenburger Studierender. Daher müssen vielmehr die Studienbedingungen verbessert werden und auf die sozialen Belange von Studierenden muss Rücksicht genommen werden (bspw. durch Einführung eines Teilzeitstudiums). Eine Überschreitung der Fristen soll nur möglich sein aus Gründen, die die Studierenden nicht zu vertreten haben. Hierzu gehören aus unserer Sicht aber u. a. unzureichende Studienbedingungen sowie eine soziale Lage, in der Studierende gezwungen sind, neben dem Studium zu arbeiten, um sich zu finanzieren. Der Gesetzgeber trägt mit dieser Regelung den sozialen Bedingungen der Studierenden im Land Brandenburg keine Rechnung.
Eine solche Regelung würde aus den genannten Gründen zu einer erheblichen Anzahl von Studienabbrüchen sowie zu einer hohen Belastung der Prüfungsausschüsse und Verwaltungsgerichte durch Einsprüche und Klagen aufgrund von Fristüberschreitungen führen. Wir lehnen alle Regelungen ab, die zu Zwangsexmatrikulationen von Studierenden führen. Die Ausgestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen soll dezentral an den Hochschulen festgelegt werden, da dort die Studienbedingungen vor Ort genauer eingeschätzt werden können. Außerdem ist durch die Beteiligung von Studierenden in den Gremien der Fakultäten, welche die Prüfungs- und Studienordnungen erarbeiten, sichergestellt, dass die Studierbarkeit der Studiengänge aus studentischer Sicht beurteilt wird.

Der Verlust des Prüfungsanspruches ist unhaltbar - der Absatz muss gestrichen werden.

Es sollte weiterhin das vorher im § 12 Abs. 4 enthaltene Kollegialprüfungsprinzip bei Hochschulabschlussprüfungen und Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, enthalten sein. Dies dient der Sicherstellung der Objektivität von Prüfungsbewertungen, die von mindestens 2 Prüfern abgenommen werden sollten. Eine Regelung über die Hochschulprüfungsverordnung halten wir für nicht ausreichend und fordern daher weiterhin eine gesetzliche Verankerung.

In vielen Masterordnungen wurden Noten- oder Quoten bezogene Zugangsschlüssel implementiert. Der Bachelorabschluss qualifiziert per Definition zum Studium eines Masters. Es ist daher nicht akzeptabel, dass an den Hochschulen Hürden durch unflexible Zulassungsbeschränkungen wie bspw. ein fester Notendurchschnitt bei Masterstudien-gangsordnungen aufgebaut werden. Diese Zulassungsbeschränkungen verstärken unter anderem die sozialselektiven Mechanismen des Bildungssystems, insbesondere für Studierende mit Kind und Studierende mit Benachteiligungen. Starre Regelungen beschneiden die Flexibilität und mindern die Attraktivität der Hochschulen, dies wirkt sich insbesondere unter Beachtung des demografischen Wandels negativ auf die brandenburgische Hochschullandschaft aus. Eine gesetzliche Regelung wäre daher wünschenswert.

In Bezug auf die Prüfungsordnungen ist die Möglichkeit der Anerkennung von besonderen Studienzeiten an geeigneter Stelle im Brandenburgischen Hochschulgesetz einzufügen, wie dies bspw. im Hochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist.
„Die Prüfungsordnungen regeln, ob und in welchem Umfang besondere Studienzeiten, wie beispielsweise Auslands- und Sprachsemester oder im In- oder Ausland absolvierte Praktika und Zeiten der aktiven Mitarbeit in Hochschulgremien nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.“

§ 22 [14] Einstufungsprüfung; Anerkennung von Leistungen; Hochschulwechsel
§ 22 (6) sieht vor, dass „außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse“ zu maximal 50 Prozent eingebracht werden können. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz, der sich auf die Anrechenbarkeit von Berufsausbildungen im Rahmen des Studiums bezog. Hier sollte präzisiert werden, dass hier - bei Praktika, die im Rahmen der Studien - und Prüfungsordnung vorgesehen sind, nicht auf die genannten 50 Prozent angerechnet werden.

§ 25 [7] Qualitätssicherung; Evaluation der Lehre
Trotz der bereits bestehenden Festschreibung der Evaluation der Lehre in der geltenden Fassung des BbgHG gibt es an vielen Hochschulen keine Evaluationssatzungen, wie sie das Brandenburgische Hochschulgesetz vorschreibt, dennoch findet Evaluation statt. Oftmals ohne systematische Grundlage und ohne sicherzustellen, dass Evaluationstandards - wie etwa vollständige Anonymität der Befragten u. ä. - eingehalten werden. Der Erlass einer Evaluationssatzung sollte verpflichtender Bestandteil und Grundlage der Evaluation sein, dazu reicht die derzeitige Formulierung nicht aus.
Die zusätzlichen Ausführungen zur Evaluation der Lehre in Bezug auf Gleichstellung, Betreuung und Beratung der Studierenden werden begrüßt. Ebenso ist positiv hervorzu-heben, dass auch die Auswertung der Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen der Hochschulen für eine Verbesserung ihrer Aufgabenerfüllung aufgenommen wurden. Allerdings reicht die Anforderung einer lediglich „regelmäßigen“ Berichterstattung nicht aus. Eine jährliche Berichterstattung wäre angemessen.
Die Studierenden sollten in die Auswertung der Evaluation mit einbezogen werden. Für wiederholte negative Bewertungen einzelner Lehrenden im Rahmen der jährlichen Evaluation sollten Konzepte zur Verbesserung der Qualität der Lehre entwickelt werden.

§ 45 [-] Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Schwerpunktbildung in der Lehre und Forschung
Bei reinen Lehrprofessuren sehen wir die Gefahr, dass Forschung und Lehre voneinander entkoppelt werden – beides kann aber nur im wechselseitigen Austausch gut funktionieren. Zwar begrüßen wir Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre im Allgemeinen sehr, Lehrprofessuren halten wir jedoch nicht für ein geeignetes Mittel. Grundsätzlich sehen wir es als sinnvoller an, den Lehranteil der Professuren nach bisherigem Konzept regelmäßiger und systematischer zu evaluieren und zu verbessern. Wenn dabei deutlich wird, dass die Lehre in Qualität und Umfang nicht den Anforderungen entspricht, sollen die Lehranteile verbessert oder ggf. ausgebaut werden, nicht aber separate Lehrprofessuren einge-führt werden.

§ 57 [56] Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
Personen mit erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium sind nach TV-L zu vergüten. Studierende sollten als studentische Beschäftigte bezeichnet werden. Ihre Anstellungsbedingungen sind durch einen Tarifvertrag zu regeln. Diese Beschäftigten sind in das Personalvertretungsrecht mit studentischen Personalvertretungen an den Hochschulen einzubeziehen, die dann die studentischen Beschäftigten vertreten, beraten und über ihre Rechte informieren.
Eine faire und aufgabengerechte Entlohnung des Lehrpersonals führt zu (besseren) Perspektiven für berufliche Karrieren in der Wissenschaft an den brandenburgischen Hochschulen.

§ 58 [58] Mitglieder und Angehörige
Bezüglich der Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe der Hochschule sollten Promovierende eine Wahlmöglichkeit zu Beginn ihrer Promotion erhalten, ob sie als Studierende oder Mitarbeiter eingestuft werden möchten. Für Promovierende, die den Studierendenstatus wählen, läge damit auch eine Einschreiberfordernis vor.

§ 59 [59] Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung
Wir begrüßen, dass im § 59 das Statusgruppen-Prinzip für Gremien der Akademischen Selbstverwaltung beibehalten wurde. Dies reicht jedoch nicht aus, um demokratische Mitwirkungsrechte in den Hochschulen zu sichern. Eine Repräsentation aller Statusgruppen ist „für die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien“ vorgesehen. Die schließt jedoch nicht aus, dass Gremien nicht nach dem Prinzip der Mitgliedergruppen zusammengesetzt werden und somit nicht alle Statusgruppen beteiligt werden. Insbesondere aufgrund des Wegfalls der Regelung für die Zusammensetzung der zentralen Hochschulorgane (derzeit des Senats, § 62) bzw. der Organe der Fachbereiche (derzeit der Fachbereichsräte, §70) ist dies stark zu kritisieren. Der mögliche Verzicht auf die Rep-räsentation der Gruppe der Studierenden (§ 70, Abs. 1) in der akademischen Selbstverwaltung kann nicht das Ziel einer demokratischen Hochschulstruktur sein und soll daher gestrichen werden. Vielmehr sollte Studierenden mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihres Studiums ermöglicht werden (vgl. § 20), da studentisches Engagement ohnehin durch die Einführung der Bachelor- / Master-Struktur und rigidere Prüfungsordnungen erheblich erschwert wurde.
Mangelnde Motivation zur Mitwirkung betrifft nicht nur die Statusgruppe der Studierenden, sondern auch die Gruppen der Mitarbeiter, insofern ist die Lösung für dieses Problem nicht eine Konstituierung von Gremien ohne Statusgruppen. Im Sinne der funktionierenden Akademischen Selbstverwaltung sind Regelungen vorzusehen, welche die zeitlichen Nachteile der Gremienarbeit kompensieren. Es sind alle Mitglieder der Hochschule über die Vorteile ihres Engagements, die Wahlen zur und die Möglichkeit der Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung umfassend zu informieren.

§ 62 [64; 67] Zentrale Hochschulorgane
Die Festschreibung des Senats als ein wesentliches Organ der akademischen Selbstverwaltung wird in diesem Paragraphen aufgehoben. Zwar sehen wir Chancen darin, die interne Struktur der Hochschulen subsidiärer zu gestalten. Allerdings sprechen wir uns entschieden dagegen aus, dass wesentliche Aufgaben der Hochschulen von nicht demokratisch legitimierten Organen erfüllt werden können. Wir fordern stattdessen auch zukünftig die gesetzlich gesicherte, demokratische Vertretung nach Statusgruppen. Die vorgeschlagenen Änderungen können zu einer weiteren Stärkung der Hochschulleitung gegenüber den restlichen Gremien und Angehörigen der Hochschulen führen. So können durch den § 62 bisherige Aufgaben des Senates auf das Präsidium übertragen werden (im Gegensatz zum §70, der für die derzeitigen Aufgaben der Fachbereichsräte „mindestens ein weiteres Organ“ neben Dekanin oder Dekan vorsieht). Während Dekanin oder Dekan noch immer gegenüber dem „aufsichtsführenden Organ zur umfassenden Information und Auskunft verpflichtet“ sind, legen Präsidentin oder Präsident lediglich „jährlich sowie auf … begründetes Verlangen Rechenschaft über die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben“ (§63 Abs. 1) ab. Schließlich werden einige wichtige Funktionen, die momentan beim Senat angesiedelt sind, nicht mehr aufgenommen. In den im §62 Abs. 2 genannten Aufgaben, für welche durch die Grundordnung zuständige Organe definiert werden sollen, fehlen (im Vergleich zum bisherigen §67 BbgHG) insbesondere die folgenden: Stellungnahme zu den Satzungen der Fachbereiche, Stellungnahme bzw. Beschluss des Haushaltsplanes, ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Prä-sidium und die Wahl der Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen (vorher §66 Abs. 3).
Die Chancen zu einer größeren Autonomie können so leicht zu Risiken und Fehlsteuerungen in der Hochschulpolitik führen, da es möglich ist, Statusgruppen auszuschließen.

Auch auf universitärer Ebene ist festzuschreiben, dass die bisherigen Kompetenzen des Senats in demokratisch legitimierten Gremien zugeordnet sind. Dabei ist die gleichberechtigte Vertretung aller Statusgruppen erstrebenswert. Insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen sind auch weiterhin auf universitärer Ebene zuprüfen.

§ 70 [72; 74] Organe des Fachbereichs
§ 70 schreibt den Fachbereichsrat nicht mehr als verbindlich vor, sondern sieht vielmehr „mindestens ein weiteres Organ des Fachbereichs“ neben dem Dekan oder der Dekanin vor, um die Aufgaben, die vorher dem Fachbereichsrat zugeordnet waren, zu erfüllen.
Die Strukturfreigabe in Bezug auf den Fachbereichsrat kann nur akzeptiert werden, wenn dabei eine angemessene Beteiligung aller Statusgruppen weiterhin gegeben ist. § 70 sieht keinerlei Regelungen diesbezüglich mehr vor. Die Mitbestimmung durch Studierende in den Gremien des Fachbereichs soll jedoch auch weiterhin gesetzlich verankert bleiben und möglichst erweitert werden. Grundsätzlich vertreten wir die Position, dass alle Statusgruppen der akademischen Selbstverwaltung gleiches politisches Gewicht tragen sollten, u. a. bei Entscheidungen im Bereich von Studium und Lehre ist eine stärkere studentische Beteiligung sinnvoll und erstrebenswert.

Die Stellungnahme als .pdf

keine Erhöhung der Studentenwerksbeiträge in Brandenburg !!!

Online Petiton kann jetzt unter

http://www.studentenwerke-in-brandenburg.de

unterschrieben werden. Weist bitte dies Eure Freunde, Bekannte etc. weiter.

Mitgliederversammlung beschliesst Petition gegen Erhöhung der Studentenwerksbeiträge

Studentenwerke sind Landesaufgabe!

Wir, die Studentinnen und Studenten aller Brandenburger Hochschulen, fordern die Regierung des Landes Brandenburg auf, die Kostensteigerungen der Studentenwerke zu tragen. Wir sehen nicht ein, dass Energiepreissteigerungen, Mehrwertsteuererhöhung und Tarifanpassung durch studentische Gelder ausfinanziert werden sollen. Bereits 2004 hat das Land den Studentenwerken faktisch Mittel in sechsstelliger Höhe entzogen; dies mussten wir durch eine drastische Erhöhung der Beiträge (um 60 Prozent) auffangen.

Die steigenden Kosten können nicht allein durch die Erhöhung der Studentischen Beiträge kompensiert werden. Das Land ist in der Pflicht.

Beschluss auf der MV am 24.06.07
In den nächsten Tagen wird eine Internetseite in Betrieb gehen, auf der jedeR Studierende diese Petition unterzeichen kann. Die Unterschriften sollen dann der Landesregierung, vertreten durch Frau Wanka übergeben werden.

Konkrete Konzepte im Hochschulpakt II fehlen

Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) begrüßt grundsätzlich die Intention des heute unterzeichneten Hochschulpaktes II zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes sich gemeinsam dem demografischen Wandel in der Region zu stellen. Im Gegensatz zum Bundestrend wird in Brandenburg spätestens nach dem Jahr 2012 die
Nachfrage an Studienplätzen sinken, wenn es nicht gelingt, BewerberInnen aus dem In- und Ausland zu einem Studium in Brandenburg zu bewegen. Bereits heute ergibt sich für Hochschulen und Landesregierung dringender Handlungsbedarf: Brandenburg ist bundesweit das Land mit der schlechtesten Quote an Abiturenten, die nach ihrer Schulausbildung ein Studium aufnehmen. Nach Berechnungen des CHE könnten ohne konzentrierte Anstrengungen im Jahr 2020 von den heute ca 42.000 vorhandenen Studienplätzen 13.000 nicht mehr
besetzt werden. Ein Rückgang der Studiennachfrage kann aus Sicht der BrandStuVe nur verhindert werden, wenn die Hochschullandschaft Brandenburgs im Bereich von Lehrexzellenz, Verankerung der Hochschulen in der Region und insbesondere Gebührenfreiheit innovative Maßstäbe setzt. „Bisher lässt der Hochschulpakt II wenig konkrete Ideen erkennen“
resümiert der Vorstand der BrandStuVe, „Gerne werden wir gemeinsam mit den Hochschulen und der Landesregierung an der Entwicklung konkreter Konzepte arbeiten.“

Pressemiteilung: Trotz Abweisung der 51€-Klage ist das Land am Zug

Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) fordert die Landesregierung auf, trotz der abgewiesenen Klage gegen die Rückmeldegebühren endlich den Misstand der überzogenen Rückmeldegebühren zu beenden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte am Freitag geurteilt, dass es die Rückmeldegebühren in Höhe von 51 EUR „zur Zeit noch für verfassungsgemäß“ halte und deswegen die Klage abgewiesen. Zugleich sendete das Gericht das deutliche Signal an den Gesetzgeber, die weitere Kostenentwicklung der Rückmeldevorgänge „genau zu beobachten“. Die Kostenaufschlüsselungen, die die Hochschulen dem Gericht vorgelegt haben, zeigen auf, dass eine Rückmeldung im Durchschnitt 20,30 EUR pro Studierenden kostet und diese tendenziell eher sinken. Damit sei für das Verwaltungsgericht noch nicht ein grobes Missverhältnis gegeben, dass diese Gebühren verfassungswidrig machen würde.
„Das Land hat mit den überzogenen Rückmeldegebühren in den letzten Jahren ca. 10 Millionen EUR mehr Gebühren eingezogen, als die Rückmeldungen tatsächlich kosteten. Wenn das Land schon Gebühren für Rückmeldevorgänge auf Studierende abwälzt, dann dürfen diese nicht über den tatsächlichen Kosten liegen“ fordert der Vorstand der BrandStuVe.

Vorerst keine Studiengebühren in Brandenburg

Zum Anfang diesen Semesters gibt eine gute Nachricht für Studierende: In diesem wie in den folgenden Semestern werden keine Studiengebühren in Brandenburg erhoben.

Die Landesregierung hat nach einer Pressemitteilung des AStA der Uni Potsdam [1] offiziell in der PNN [2] bestaetigt, dass es keine Pläne zur Einführung Studiengebühren in Brandenburg gibt.

Nach Ansicht der Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) müssten zunächst die Erfahrungen aus den Bundesländern abgewartet werden, die bereits Studiengebühren eingeführt haben.

Übersetzt heisst das: Bis zur nächsten Landtagswahl 2009 wird es keine Versuche geben, Studiengebühren in Brandenburg einzuführen. Danach werden die Karten neu gemischt.

[1] PM 2007/003 des AStA der Uni Potsdam

[2] PNN vom 04.04.07 (Berlin-Brandenburg-Seite)